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Weiterbildungslehrgang Praxisanleitung: Die berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung basiert auf der Annahme, dass für die Sicherstellung von Pflegequalität zunehmende Grundqualifikationen notwendig sind, welche es ermöglichen, die verschiedenen Anliegen einer Klinik durch ihre Mitarbeiter professionell umzusetzen.

Seit dem 1. Januar 2004 gilt das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege inklusive der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Das Krankenpflegegesetz und die dazugehörige Ausbildungs-  und Prüfungsverordnung fordern zur Sicherstellung der praktischen Ausbildung in der Krankenpflege die Qualifikation von Praxisanleitern. Die Weiterbildung erfolgt in insgesamt 200 Stunden, ergänzt durch organisiertes Selbststudium. Für Absolventinnen und Absolventen einer Fachweiterbildung, die nach den aktuellen Empfehlungen konzipiert wurde, besteht die Möglichkeit, dass 100 Stunden berufspädagogische Qualifikation anerkannt werden, wenn eine schriftliche Prüfung über Inhalte des Moduls I erfolgreich absolviert wurde.


Unser Konzept
Im Hinblick auf die gesetzlichen Normierungen und die aktuellen DKG-Empfehlungen haben wir eine praktikable Lösung zur Qualifikation von Praxisanleitern erarbeitet: Es wurde eine Seminarstruktur geschaffen, die erfahrungsbezogenes Lernen betont und die Handlungs- und Umsetzungskompetenz in den Vordergrund rückt. Die Lehrgangsteilnehmer werden ihre bisherigen Kompetenzen um die pädagogischen, strukturellen und sozialen Elemente erweitern und diese in ihren beruflichen Alltag integrieren können.
Umfang & Leistungsnachweise
Der Praxisanleiterkurs umfasst 200 bzw. 100 Stunden. Dieser Anteil wird durch Praxisaufträge (10 Stunden) bzw. Selbststudium (10 Stunden) ergänzt. Die Leistungsnachweise gliedern sich in: 1. Nachweis der Praxisaufträge 2. Schriftliche Lernzielkontrolle im letzten Theorieblock
Zugangsvoraussetzungen & erforderliche Unterlagen
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

ohne Fachweiterbildung:

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über den Abschluss der
    Gesundheits- und Krankenpflege oder
    Operationstechnische Assistentin und Assistent oder
    Anästhesietechnische Assistentin und Assistent oder
    Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter oder
    Hebamme
  • jeweilige Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • zusätzlich mit abgeschlossener Fachweiterbildung

        (nicht älter als drei Jahre):

  • Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Fachweiterbildung in den Berufen der Pflege

nach den aktuellen Empfehlungen der DKG

  • Anerkennung von 100 berufspädagogischen Qualifikationsstunden nach erfolgter Eingangsprüfung
Präsenzphasen 2019
16.09.2019 bis 20.09.2019
07.10.2019 bis 11.10.2019
04.11.2019 bis 08.11.2019
02.12.2019 bis 06.12.2019
09.12.2019 bis 11.12.2019
 
Diese Weiterbildung ist leider schon ausgebucht!
Lehrgangsgebühr
1.490 € inkl. MwSt (werden teilweise vom Arbeitgeber übernommen)
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